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Stalking ist das beharrliche willentliche und beharrliche Nachstellen, Verfolgen und Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch in Mitleidenschaft gezogen wird. Der Gesetzgeber hat diesem per Gesetz einen Riegel vorgeschoben. Mit Gesetz vom 22.03.2007, in Kraft getreten am 31.03.2007 steht Stalking unter Strafe.
Siehe:
§ 238 StGB Nachstellung
(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass ich jegliche folgenden Stalkingversuche in jedem Fall und ohne Rücksicht zur Anzeige bringen werde. Für den hier speziellen Fall behalte ich mir desweiteren eine Anzeige wegen Beleidigung vor.
Die australischen Wissenschaftler Mullen, Pathe und Purcell teilen die Stalker in sechs Gruppen ein, ausgehend von deren Motivation und Beziehungsverhältnis:

Daraus folgt, dass ich eher Mitleid mit solchen Geschöpfen empfinde und keinen Hass oder dergleichen. Jedem, auch Io., gebe ich die Chance, sein Handeln zu überdenken und in Zukunft anders zu agieren.
Zu bedenken wäre, dass auch nicht jedes Stalkingopfer bzw. deren Angehörige unbedingt eine Anzeige machen, sondern sich eventuell anders wehren bzw. handeln.
In diesem Sinne
one und Mia
Diskussion erwünscht
Siehe:
§ 238 StGB Nachstellung(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt
und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.
Was bedeutet das?
Das bedeutet, dass ich jegliche folgenden Stalkingversuche in jedem Fall und ohne Rücksicht zur Anzeige bringen werde. Für den hier speziellen Fall behalte ich mir desweiteren eine Anzeige wegen Beleidigung vor.
Die australischen Wissenschaftler Mullen, Pathe und Purcell teilen die Stalker in sechs Gruppen ein, ausgehend von deren Motivation und Beziehungsverhältnis:

Daraus folgt, dass ich eher Mitleid mit solchen Geschöpfen empfinde und keinen Hass oder dergleichen. Jedem, auch Io., gebe ich die Chance, sein Handeln zu überdenken und in Zukunft anders zu agieren.
Zu bedenken wäre, dass auch nicht jedes Stalkingopfer bzw. deren Angehörige unbedingt eine Anzeige machen, sondern sich eventuell anders wehren bzw. handeln.
In diesem Sinne
one und Mia
Diskussion erwünscht